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Wo dürfen Sie innerorts einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr regelmäßig parken?
In Gewerbegebieten
In reinen Wohngebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen
In Sondergebieten, die der Erholung dienen, auf ausreichend breiten Straßen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
In Deutschland dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr innerorts nur in bestimmten Bereichen parken, um die Verkehrsberuhigung und Sicherheit zu gewährleisten.
Die Antwortmöglichkeiten 1 und 2 sind korrekt, weil:
1. In Gewerbegebieten ist das Parken von schwereren Anhängern normalerweise erlaubt, da diese Zonen oft weniger Wohnaktivitäten haben und das Parkplatzangebot flexibel ist. 2. In reinen Wohngebieten hingegen muss das Parken auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt sein, um die Anwohner nicht zu belästigen.
Die Option 3, die Sondergebiete für Erholung betrifft, ist nicht korrekt. In diesen Bereichen gelten häufig spezielle Regelungen, die dann das Parken von schwereren Anhängern einschränken, um die Erholungsqualität nicht zu stören.
Es ist wichtig, alle relevanten Optionen zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass man die Verkehrsregeln einhält und mögliche Bußgelder oder Beschwerden vermeidet.
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