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iFahrer - Führerschein

Meistere das Fahren mit KI – Bereiten, Üben, Bestehen!

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Hier ist eine der neuesten Erklärungen unseres KI-Assistenten.

Welchen Seitenabstand müssen Sie beim Überholen von Fußgängern und Radfahrern einhalten?

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- innerorts mindestens 1,5 m Seitenabstand einhalten

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- außerorts mindestens 2,0 m Seitenabstand einhalten

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- innerorts mindestens 1,0 m Seitenabstand einhalten

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Beim Überholen von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden musst du in Deutschland einen klaren Mindest-Seitenabstand einhalten: innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2,0 m. Das ist deshalb so, weil diese Verkehrsteilnehmenden besonders verletzlich sind und sich auch ohne „Fehler“ plötzlich seitlich bewegen können, zum Beispiel durch ein Schlagloch, Wind, ein Ausweichmanöver oder weil ein Fußgänger einen Schritt zur Seite macht.

Die Auswahl „innerorts mindestens 1,0 m“ ist falsch, weil 1,0 m nicht mehr als ausreichender Sicherheitsabstand gilt und die Vorschrift ausdrücklich 1,5 m fordert. Merke dir als Faustregel: Innerorts 1,5 m, außerorts 2 m; wenn es eng ist, überholst du nicht, sondern wartest, bis du sicher mit genügend Abstand vorbeikommst. Auch wichtig: Der Abstand gilt als Mindestwert bei normalen Bedingungen; bei Kindern, unsicher fahrenden Radfahrern, Gruppen oder hohen Geschwindigkeiten solltest du noch mehr Abstand halten.

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