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Wo dürfen Sie die Lichthupe zum Anzeigen der Überholabsicht benutzen?

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Außerorts am Tage

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Außerorts bei Dunkelheit

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Innerorts bei Dunkelheit

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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In Deutschland dürfen Sie die Lichthupe zur Anzeige der Überholabsicht in bestimmten Situationen verwenden. Die korrekten Antworten sind "außerorts am Tage" und "außerorts bei Dunkelheit". Dies liegt daran, dass die Verwendung der Lichthupe dazu dient, andere Verkehrsteilnehmer signalisieren zu können, dass Sie überholen möchten.

Außerorts sind die Straßen in der Regel breiter und es gibt mehr Platz zum Überholen. Bei Tageslicht ist die Sicht besser, sodass die Lichthupe effektiv eingesetzt werden kann, um andere Fahrzeuge zu warnen. Auch bei Dunkelheit ist die Verwendung der Lichthupe erlaubt, um die Überholabsicht deutlich zu machen, besonders wenn die Sichtverhältnisse schlecht sind.

Innerorts hingegen ist die Regelung strenger, da enge Straßen und dichter Verkehr die Nutzung der Lichthupe potenziell gefährlich machen können. Daher ist es in diesen Fällen nicht erlaubt, sie zu verwenden, um andere darüber zu informieren, dass man überholen möchte. Dadurch wird das Risiko von Missverständnissen und Unfällen verringert.

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