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In welchen Fällen müssen Sie bei Dämmerung oder Dunkelheit nur die Begrenzungsleuchten (Standlicht) einschalten?
Wenn das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Seitenstreifen geparkt wird
Beim Fahren auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Bei Dämmerung oder Dunkelheit müssen die Begrenzungsleuchten (Standlicht) nur in bestimmten Situationen eingeschaltet werden. Eine dieser Situationen ist, wenn das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Seitenstreifen geparkt wird. In diesem Fall sorgt das Standlicht dafür, dass andere Verkehrsteilnehmer das geparkte Fahrzeug rechtzeitig sehen können, um Unfälle zu vermeiden.
Das Einschalten der Begrenzungsleuchten ist nicht erforderlich, wenn Sie auf Straßen mit ausreichender Beleuchtung fahren, da hier die Straßenbeleuchtung ausreichend Sichtbarkeit bietet.
Es ist wichtig, die richtige Kombination von Situationen zu kennen, um die Sichtbarkeit und Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Daher ist es entscheidend, die Verkehrsregeln genau zu verstehen und anzuwenden.
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