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Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eines Mofas beträgt durch eine unzulässige technische Änderung mehr als 25 km/h. Welche Folge hat die Nutzung eines solchen Mofas im öffentlichen Straßenverkehr für Sie?

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Ich begehe eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

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Ich begehe eine Ordnungswidrigkeit wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis

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Keine, solange ich mit diesem Mofa nicht schneller als 25 km/h fahre

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Die korrekte Antwort beinhaltet zwei Aspekte: Zum einen begehen Sie eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Da das Mofa aufgrund der unzulässigen technischen Änderung eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h erreicht, zählt es nicht mehr als Mofa und ist somit wie ein Motorrad einzustufen, für das eine Fahrerlaubnis erforderlich ist.

Zum anderen begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis. Durch die technische Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, da es nicht mehr den vorgeschriebenen technischen Anforderungen entspricht.

Die Kombination dieser beiden Antworten ist wichtig, da sie die rechtlichen Konsequenzen Ihres Handelns im öffentlichen Straßenverkehr umfassen. Fahren Sie mit einem solchen Mofa, riskieren Sie sowohl strafrechtliche als auch ordnungsrechtliche Maßnahmen, weshalb beide Punkte berücksichtigt werden müssen.

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