Das Schild „Parken auf Gehwegen halb in Fahrtr. rechts“ bedeutet, dass das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist, jedoch nur so, dass ein Teil des Fahrzeugs in der Fahrbahn steht (halb in der Fahrtrichtung). Dies ist in bestimmten Situationen zulässig, um sicherzustellen, dass der Fußweg für Fußgänger weiterhin passierbar bleibt.
Wichtig ist, dass die vorbeifahrenden Fahrzeuge genügend Platz haben, um sicher und ohne Behinderung vorbeizufahren. Es ist zudem essenziell, darauf zu achten, dass der Gehweg nicht vollständig blockiert wird, damit Fußgänger sicher passieren können.
Beim Parken in einem solchen Bereich sollten Sie immer die spezifischen lokalen Regelungen beachten, da es Unterschiede geben kann.