Das Schild "Parken auf Gehwegen halb quer in Fahrtr. rechts Anfang" zeigt an, dass das Parken auf Gehwegen erlaubt ist, jedoch nur halb quer zur Fahrtrichtung und nur am Anfang dieses Bereichs.
Das bedeutet, dass die Fahrzeuge so abgestellt werden dürfen, dass sie teilweise auf dem Gehweg stehen, aber nicht den gesamten Gehweg blockieren. Dies ist häufig der Fall, wenn der Platz auf der Straße begrenzt ist. Es ist wichtig, dass Fußgänger genügend Platz haben, um sicher den Gehweg zu nutzen. Zudem müssen die Fahrzeuge so geparkt werden, dass sie den Verkehr auf der Straße nicht gefährden oder behindern.
Stellen Sie sicher, dass Sie die spezifischen örtlichen Regelungen beachten, da die zulässigen Parkbedingungen variieren können. Wenn Sie noch weitere Fragen zu den deutschen Verkehrsregeln haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!