Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG (in Verb. mit Zeichen 270-1) - gelbe und Grüne Plakette

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Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Verbotsschilder nach § 40 Absatz 1 BImSchG - gelbe und Grüne Plakette

Dieses Schild bedeutet, dass Fahrzeuge mit einer bestimmten Plakette (gelb oder grün) von einem Verkehrsverbot befreit sind. Die gelbe Plakette weist in der Regel auf Fahrzeuge hin, die gewissen Umweltstandards entsprechen, während die grüne Plakette eine stärkere Umweltfreundlichkeit signalisiert.

Das Schild zeigt an, dass die Einschränkung für diese Fahrzeuge nicht gilt und sie in dem entsprechenden Bereich fahren dürfen, wo es normalerweise Restriktionen geben könnte. Dies fördert umweltfreundliche Fahrzeuge, während die Luftqualität in Städten verbessert wird.

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