Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG (in Verb. mit Zeichen 270-1) - rote, gelbe und grüne Plakette

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Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Das Verkehrszeichen „Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG (in Verbindung mit Zeichen 270-1) - rote, gelbe und grüne Plakette“ zeigt an, dass bestimmte Fahrzeuge von einem Verkehrsverbot gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) befreit sind.

Diese Plaketten weisen darauf hin, dass die Fahrzeuge gemäß ihrer Schadstoffemissionen klassifiziert wurden. Die farbigen Plaketten (rot, gelb und grün) geben an, in welche Schadstoffklasse ein Fahrzeug eingeteilt ist:

- Die grüne Plakette weist auf Fahrzeuge mit den geringsten Emissionen hin.
- Die gelbe Plakette zeigt Fahrzeuge mit moderaten Emissionen an.
- Die rote Plakette ist für Fahrzeuge mit höheren Emissionen und hat die strengsten Einschränkungen.

Fahrzeuge mit einer entsprechenden Plakette dürfen in Zonen fahren, in denen die Betriebserlaubnis für bestimmte Fahrzeuge aufgrund von Umweltauflagen eingeschränkt ist. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug über die passende Plakette verfügt, um in diesen Bereichen fahren zu dürfen und mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

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