Das Schild heißt "Grünpfeil mit Beschränkung auf den Radverkehr".
Es bedeutet, dass Radfahrer an der entsprechenden Stelle nach rechts abbiegen dürfen, auch wenn die Ampel rot ist. Diese Regelung gilt jedoch nur für Fahrräder, nicht für andere Fahrzeuge. Radfahrer müssen sich jedoch vorsichtig verhalten und darauf achten, dass die Straße frei ist, bevor sie abbiegen.