Das Verkehrszeichen "besondere Fahrzeuge und Transportgüter frei" (verbale Angabe) mit der Nummer 1026-38 zeigt an, dass bestimmte Fahrzeuge oder Transportgüter von einer allgemeinen Verkehrsregelung ausgenommen sind. Dies kann beispielsweise für landwirtschaftliche Fahrzeuge, bestimmte Lieferfahrzeuge oder andere Fahrzeuge gelten, die unter besonderen Bedingungen fahren dürfen.
Die genaue Bedeutung kann je nach Kontext und Zusatzschildern variieren. In der Regel müssen sich die Fahrer dennoch an die allgemeinen Verkehrsregeln halten, die für alle anderen Verkehrsteilnehmer gelten. Es ist wichtig, auf entsprechende Zusatzinformationen, wie etwa zugelassene Fahrzeugtypen oder spezifische Bedingungen, zu achten.