Dieses Verkehrszeichen zeigt den Beginn einer Fußgängerzone an. In einer Fußgängerzone dürfen nur Fußgänger und in der Regel auch Radfahrer verkehren. Fahrzeuge sind in diesen Zonen normalerweise nicht erlaubt, es sei denn, es gibt spezielle Ausnahmen, wie zum Beispiel für Anwohner oder Lieferfahrzeuge zu bestimmten Zeiten. Die Einhaltung dieser Regelung dient der Sicherheit von Fußgängern und der Entlastung des Verkehrs in innerstädtischen Bereichen.
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