Das Verkehrszeichen "Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen" zeigt an, dass das vorhergehende Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen nicht mehr gilt.
Das bedeutet, dass Fahrer von mehrspurigen Fahrzeugen (z. B. Autos und Lkw) und Krafträdern mit Beiwagen wieder andere einspurige Fahrzeuge (z. B. Motorräder und Fahrräder) überholen dürfen.
Die Regelung ist wichtig, um den Verkehrsfluss zu optimieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Überholvorgänge unter den gegebenen Bedingungen sicher durchgeführt werden können, nachdem das Überholverbot aufgehoben wurde.