Verkehrszeichen - Getrennter Rad- und Gehweg
Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Radfahrer und Fußgänger getrennte Wege nutzen müssen. Der linke Bereich ist für Fahrräder vorgesehen, während der rechte Bereich für Fußgänger, einschließlich Kinder, bestimmt ist. Die Trennung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, indem Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern vermieden werden.
Es ist wichtig, die jeweiligen Wege nicht zu vermischen und die entsprechenden Regeln für Radfahrer und Fußgänger zu beachten.