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Ab welcher zulässigen Gesamtmasse ist für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen bei geschäftsmäßiger Beförderung von Gütern das Güterkraftverkehrsgesetz zu beachten?

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Über 3,5 t

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Ab 2,8 t

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Ab 3,0 t

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) in Deutschland regelt die gewerbliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen. Das Gesetz gilt für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen. Das bedeutet, dass Fahrzeuge, die diese Gewichtsklasse überschreiten, spezifische Anforderungen und Genehmigungen benötigen, um Güter gewerblich zu transportieren.

Die Wahl eines falschen Gewichtsbereichs kann zu Missverständnissen führen und die Notwendigkeit von Lizenzen oder Genehmigungen betreffen. Daher ist es wichtig, die richtige Masse zu kennen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. In diesem Fall ist die korrekte Antwort über 3,5 t, da dies die Grenze ist, ab der das GüKG relevant wird.

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