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Meistere das Fahren mit KI – Bereiten, Üben, Bestehen!

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Hier ist eine der neuesten Erklärungen unseres KI-Assistenten.

Wie hoch darf eine rote Leuchte, die eine nach hinten hinausragende Ladung kennzeichnet, höchstens über der Fahrbahn angebracht sein?

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1,50 m

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2,00 m

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2,50 m

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Zulässig ist hier nur Antwort 2 (1,50 m). Du hast Antwort 1 (2,00 m) gewählt, das ist zu hoch.

Die Regel dahinter: Ragt die Ladung hinten über das Fahrzeug hinaus, muss sie bei Dunkelheit oder schlechter Sicht gekennzeichnet werden, unter anderem mit einer roten Leuchte nach hinten. Damit diese Leuchte von nachfolgendem Verkehr zuverlässig im normalen Blickfeld wahrgenommen wird und nicht „zu weit oben“ wie ein höher angebrachtes Fahrzeuglicht wirkt, schreibt die Vorschrift eine maximale Anbauhöhe über der Fahrbahn vor. Diese Grenze liegt bei 1,50 m.

Merksatz: Kennzeichnungen für überstehende Ladung müssen gut erkennbar, aber in „normaler Fahrzeughöhe“ angebracht sein – bei der roten Leuchte nach hinten heißt das höchstens 1,50 m über der Fahrbahn.

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