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iFahrer - Führerschein

Meistere das Fahren mit KI – Bereiten, Üben, Bestehen!

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Hier ist eine der neuesten Erklärungen unseres KI-Assistenten.

Wann dürfen Sie abbiegen?

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Erst, wenn der Lkw-Fahrer mit Handzeichen eindeutig auf seine Vorfahrt verzichtet hat

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Nur, wenn ich den Querverkehr nicht gefährde oder nicht wesentlich behindere

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Sofort, da der Lkw-Fahrer mich dazu auffordert

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Hier geht es um Abbiegen mit „Vorfahrt gewähren“: Du darfst erst dann abbiegen, wenn du den Querverkehr weder gefährdest noch wesentlich behinderst. „Wesentlich behindern“ heißt: Der andere müsste deutlich abbremsen, ausweichen oder seine Fahrt spürbar ändern, weil du ihm die Lücke „wegnimmst“. Wenn das passieren könnte, wartest du.

Zusätzlich gilt: Auch wenn der Lkw-Fahrer dich „reinwinkt“, darfst du nicht einfach losfahren. Ein Handzeichen kann zwar bedeuten, dass er auf seine Vorfahrt verzichtet, aber du darfst erst abbiegen, wenn dieses Verzichten eindeutig ist und du trotzdem sicher bist, dass wirklich alle betroffenen Verkehrsteilnehmer frei sind (z.B. weiterer Verkehr auf der Vorfahrtsstraße, ggf. Radfahrer/Fußgänger). Vorfahrt ist kein „Recht zum Erziehen“, sie darf nur klar und ohne Risiko „abgegeben“ werden.

Deshalb ist „sofort, weil er mich auffordert“ falsch: Ein bloßes Auffordern ersetzt nicht deine Pflicht, die Vorfahrt zu beachten und die Lage vollständig zu prüfen. Merksatz: Bei „Vorfahrt gewähren“ fährst du nur, wenn du sicher niemanden zwingst zu reagieren; ein Winken ist höchstens ein Hinweis, aber keine Freigabe „auf gut Glück“.

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