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Sie möchten außerorts Radfahrer oder Fußgänger überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?

Antwort: 2 m

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Außerhalb geschlossener Ortschaften ist beim Überholen von Radfahrern und Fußgängern ein seitlicher Mindestabstand von mindestens 2 Metern vorgeschrieben. Das dient der Sicherheit, da sich außerhalb von Ortschaften Fahrzeuge oft schneller bewegen und Radfahrer oder Fußgänger durch Luftverwirbelungen, Wind oder Schreckreaktionen besonders gefährdet sind. Wenn dieser Abstand nicht eingehalten wird, kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Deshalb ist immer darauf zu achten, bei solchen Überholvorgängen genügend Platz zu lassen.

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