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Sie möchten außerorts Radfahrer oder Fußgänger überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?

Antwort: 2 m

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Beim Überholen von Radfahrern oder Fußgängern außerhalb geschlossener Ortschaften schreibt die Straßenverkehrsordnung einen seitlichen Mindestabstand von 2 Metern vor. Dieser Abstand dient dazu, die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und gefährliche Situationen zu vermeiden. Der größere Abstand ist notwendig, weil Radfahrer und Fußgänger leichter ausweichen oder schwanken können. Wenn der Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, sollte der Fahrer besser hinter dem Radfahrer oder Fußgänger bleiben, bis ein sicheres Überholen möglich ist. So schützt man alle Verkehrsteilnehmer und vermeidet Unfälle.

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