Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Sie möchten innerorts einen Radfahrer überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?
Antwort: 1,5 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Beim Überholen von Radfahrern innerhalb geschlossener Ortschaften schreibt die Straßenverkehrsordnung einen seitlichen Mindestabstand von 1,5 Metern vor. Dieser Abstand soll die Sicherheit der Radfahrer gewährleisten, da sie durch Luftverwirbelungen, Ausweichbewegungen oder plötzliches Ausscheren gefährdet werden können. Würde der Abstand unterschritten, besteht ein hohes Unfallrisiko. Deshalb immer mindestens 1,5 Meter Abstand beim Überholen innerorts einhalten. Außerorts gilt übrigens ein Mindestabstand von 2 Metern.
Erfahren Sie mehr, indem Sie die App herunterladen