Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
In welchen Fällen müssen Sie eine Änderung der Fahrtrichtung anzeigen?
Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück
Wenn ich dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen will
Wenn ich eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen will
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Nach den deutschen Verkehrsregeln müssen Sie Ihre Fahrtrichtungsänderung anzeigen, bevor Sie abbiegen, also beispielsweise beim Einfahren in eine Einmündung oder ein Grundstück. Ebenso ist es erforderlich, beim Folgen einer abknickenden Vorfahrtstraße den Blinker zu setzen, da sich die Straßenausrichtung ändert.
Anders verhält es sich, wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße geradeaus verlassen – hier ist kein Blinken nötig, weil keine Richtungsänderung im eigentlichen Sinne erfolgt. Das Ziel der Blinkpflicht ist, anderen Verkehrsteilnehmern frühzeitig und eindeutig Ihre Absichten mitzuteilen, um Unfälle zu vermeiden. Daher sind nur die Fälle mit tatsächlicher Richtungsänderung anzeigepflichtig.
Erfahren Sie mehr, indem Sie die App herunterladen