Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Sie wollen aus einem Grundstück über den Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?
Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden
Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich
Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn achten
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Beim Ausfahren aus einem Grundstück über einen Gehweg gilt: Du hast eine besonders hohe Sorgfaltspflicht und musst allen anderen den Vorrang lassen. Entscheidend ist zuerst der Bereich, den du überquerst: der Gehweg. Fußgänger (auch Kinder, Personen mit Rollstuhl, Kinderwagen, E-Scooter, Radfahrer, wenn sie dort ausnahmsweise fahren dürfen) dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Du musst also sehr langsam heranrollen, jederzeit anhalten können und notfalls warten, bis der Gehweg frei ist.
Wenn die Sicht eingeschränkt ist, zum Beispiel durch Hecken, Mauern, parkende Fahrzeuge oder eine enge Ausfahrt, reicht „vorsichtig rausrollen“ oft nicht. Dann kann es erforderlich sein, dass dich jemand einweist, damit du niemanden auf dem Gehweg überraschst oder übersiehst. Einweisen heißt: Eine Person sichert und gibt dir Zeichen, sodass du gefahrlos bis zur Sichtlinie vorfahren kannst.
Erst wenn der Gehweg sicher frei ist und du ihn ohne Gefährdung überquert hast, kümmerst du dich um den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn. „Immer zuerst auf den fließenden Verkehr achten“ ist deshalb falsch, weil du sonst genau die typischen Unfälle verursachst: Fußgänger auf dem Gehweg werden übersehen, während der Fahrer nur nach links/rechts zur Fahrbahn schaut.
Merksatz: Beim Ausfahren aus Grundstück/Einmündung über Gehweg zuerst Gehweg sichern, dann Fahrbahn. Langsam, bremsbereit, notfalls einweisen lassen.
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