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Wo ist das Parken verboten?
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Vor Bordsteinabsenkungen
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Du hast beide richtigen Antworten ausgewählt. Das Parken ist am Fahrbahnrand verboten, wenn dadurch die Nutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird, weil andere Fahrzeuge sonst diese Parkflächen nicht mehr nutzen können. Ebenso ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen nicht erlaubt, da Fußgänger, Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen sonst behindert würden. Hinter Fußgängerüberwegen ist das Halten oder Parken zwar nur in einem bestimmten Abstand eingeschränkt – das generelle Verbot gilt aber hauptsächlich vor dem Überweg, nicht unmittelbar dahinter. Daher sind Antwort 1 und 2 richtig. So vermeidest du es in Zukunft, Verkehrsflächen für andere zu versperren.
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