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Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?
Antwort: 5 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Der Mindestabstand von 5 Metern vor einem Fußgängerüberweg ist wichtig, um die Sichtbarkeit für Fußgänger und Fahrzeugführer zu gewährleisten. Dieser Abstand sorgt dafür, dass Fußgänger sicher die Straße überqueren können, ohne von herannahenden Fahrzeugen übersehen zu werden. Zudem hilft er, gefährliche Situationen zu vermeiden, da Fahrzeuge eher anhalten können, um Fußgängern das Überqueren zu ermöglichen. Dies ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
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