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Wie weit muss man beim Parken außerorts vom Andreaskreuz mindestens entfernt bleiben?
Antwort: 50 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Außerhalb geschlossener Ortschaften muss man beim Parken mindestens 50 Meter Abstand vom Andreaskreuz halten. Das Andreaskreuz kennzeichnet Bahnübergänge. Der große Abstand ist nötig, damit die Sicht auf den Bahnübergang frei bleibt und keine Gefahr für den Bahnverkehr entsteht. So können herannahende Züge und andere Verkehrsteilnehmer ungehindert gesehen und rechtzeitig reagiert werden. Innerorts beträgt der Abstand dagegen nur 5 Meter. Die 50 Meter außerorts sind also verpflichtend, um die Sicherheit an Bahnübergängen zu gewährleisten.
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