Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Welche Fahrzeuge dürfen auf Fahrbahnen in zweiter Reihe halten?
Alle Taxis, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen
Alle Fahrzeuge, wenn sie be- oder entladen werden
Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Zulässig ist hier nur das Halten in zweiter Reihe durch Taxis zum Ein- oder Aussteigen von Fahrgästen (Antwort 1). Das ist eine eng begrenzte Ausnahme, weil bei Taxis der Fahrgastwechsel zum typischen Betrieb gehört und oft kurz erfolgen muss.
Be- oder Entladen (Antwort 2) rechtfertigt grundsätzlich kein Halten in zweiter Reihe. Dafür musst du einen zulässigen Halteplatz am Fahrbahnrand suchen oder in eine Ladezone ausweichen. In zweiter Reihe zu halten würde den Verkehr unnötig behindern oder gefährden und ist deshalb nicht erlaubt.
Auch eingeschaltetes Warnblinklicht (Antwort 3) macht aus einem verbotenen Halt keinen erlaubten. Warnblinker ist nur ein Warnsignal, keine „Park- oder Halteerlaubnis“. Wenn du damit in zweiter Reihe hältst, bleibt es trotzdem ein unzulässiges Halten, außer es liegt eine echte Panne/Notlage vor, bei der du andere warnen musst.
Merksatz: In zweiter Reihe ist Halten grundsätzlich tabu; als typische Ausnahme wird im Theorie-Kontext nur das Taxi für den kurzen Fahrgastwechsel abgefragt.
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