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Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?
Wenn das rote Blinklicht erloschen ist
Sofort nach Durchfahrt des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Bei einem unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage zeigt das rote Blinklicht an, dass ein Zug naht oder gerade durchfährt. Das Überqueren der Gleise ist nur erlaubt, wenn das rote Blinklicht vollständig erloschen ist, weil erst dann sichergestellt ist, dass kein Zug mehr naht. Selbst wenn der Zug bereits vorbei ist, muss man warten, bis das Blinklicht aufhört zu blinken. Das dient Ihrer Sicherheit und verhindert Unfälle. Es ist also nicht erlaubt, sofort nach Durchfahrt oder bei Bewegung des Gegenverkehrs die Gleise zu überqueren, solange das rote Licht noch blinkt.
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