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Ab welcher Länge einer Fahrzeugkombination müssen Sie außerorts einen so großen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann?
Antwort: Ab einer Länge von mehr als 7 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Außerorts gilt für Fahrzeugkombinationen mit einer Länge von mehr als 7 Metern die Pflicht, ausreichend Abstand zum Vorausfahrenden zu halten. Der Abstand muss groß genug sein, dass ein Überholer gefahrlos zwischen den Fahrzeugen einscheren kann. Diese Regel dient dazu, lange Überholvorgänge sicherer zu machen, insbesondere für Pkw und kleinere Fahrzeuge, die Lkw- oder Gespannkolonnen überholen. Die Vorschrift steht in § 4 Absatz 2 StVO. Das Ziel ist eine sichere Verkehrssituation auf Landstraßen und Autobahnen. Fahrzeuge, die kürzer als 7 Meter sind, sind davon ausgenommen. So kannst du dir merken: Mehr als 7 Meter Länge = extra großer Abstand für das Einscheren von Überholenden.
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