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Auf einer Straße außerorts ist in Fahrtrichtung nur ein Fahrstreifen vorhanden. Welche Lkws müssen hier einen so großen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, dass ein überholendes Fahrzeug einscheren kann?
Antwort: Lkws über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
In Deutschland müssen Lastkraftwagen (Lkws) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen auf außerörtlichen Straßen mit nur einem Fahrstreifen in Fahrtrichtung einen so großen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, dass ein überholendes Fahrzeug problemlos einscheren kann. Diese Regel dient der Verkehrssicherheit und dem flüssigen Verkehrsfluss. Kleinere Fahrzeuge oder Lkws bis 3,5 t sind davon nicht betroffen. Der größere Abstand soll verhindern, dass nachfolgende Fahrzeuge, insbesondere Pkw, beim Überholvorgang behindert werden oder gefährlich ausscheren müssen. Somit trägt diese Vorschrift dazu bei, riskante Überholmanöver und Unfälle zu vermeiden.
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