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Wo ist das Parken verboten?
Auf schmalen Fahrbahnen gegenüber Ein- und Ausfahrten von Grundstücken
An Taxenständen
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Du hast beide richtigen Antworten ausgewählt. Das Parken ist auf schmalen Fahrbahnen gegenüber von Ein- und Ausfahrten verboten, weil dadurch die Zu- und Abfahrt behindert werden kann. Ebenso ist das Parken an Taxenständen nicht erlaubt, da diese Plätze den Taxis vorbehalten sind. Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen ist das Parken hingegen nicht grundsätzlich verboten, darum gehört diese Antwort nicht dazu. Es ist wichtig, solche Verbotszonen zu kennen, um den Verkehrsfluss und die Sicherheit nicht zu gefährden.
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