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Bis zu welcher zulässigen Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge auf besonders gekennzeichneten Gehwegen geparkt werden?

Antwort: 2,8 t

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Fahrzeuge dürfen auf besonders gekennzeichneten Gehwegen nur dann parken, wenn das durch ein entsprechendes Zusatzschild ausdrücklich erlaubt ist. Dabei gilt eine zulässige Gesamtmasse von maximal 2,8 Tonnen. Diese Grenze soll verhindern, dass schwerere Fahrzeuge Gehwege beschädigen oder Fußgänger behindern. Hast du 2,8 t gewählt, ist das korrekt – denn genau diese Beschränkung ist in der Straßenverkehrs-Ordnung festgelegt. In der Praxis betrifft das in der Regel normale Pkw, aber keine größeren Transporter, Lieferwagen oder Lkw. So schützt die Regelung die Gehwege und sorgt zugleich für die Sicherheit der Fußgänger.

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