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Wo dürfen Sie innerorts einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr regelmäßig parken?
In Gewerbegebieten
In reinen Wohngebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen
In Sondergebieten, die der Erholung dienen, auf ausreichend breiten Straßen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Um einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t innerorts an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr zu parken, gelten spezielle Regelungen.
Die richtige Kombination beinhaltet das Parken in Gewerbegebieten und in reinen Wohngebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen. In Gewerbegebieten sind die Parkregelungen oft weniger restriktiv, was das Abstellen von Anhängern betrifft. In Wohngebieten darf dies nur auf speziellen Parkplätzen erfolgen, die dafür gekennzeichnet sind, um den Anwohnern nicht zu stören.
Das dritte Auswahlfeld bezieht sich auf Sondergebiete für Erholung, welches nicht erforderlich ist, da dort zusätzliche Regelungen gelten können, welche das Parken eines Anhängers nicht unbedingt erlauben.
Es ist wichtig, alle relevanten Optionen zu berücksichtigen, um Bußgelder oder das Abschleppen des Fahrzeugs zu vermeiden.
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