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Wo dürfen Sie innerorts einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr regelmäßig parken?
In Gewerbegebieten
In reinen Wohngebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen
In Sondergebieten, die der Erholung dienen, auf ausreichend breiten Straßen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Innerorts gelten für schwere Anhänger besondere Parkbeschränkungen, um Lärm und Sichtbehinderungen in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen zu vermeiden. Für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2 t ist regelmäßiges Parken in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen deshalb nur dort erlaubt, wo es typischerweise weniger stört oder ausdrücklich dafür vorgesehen ist.
Richtig sind daher die Bereiche aus Ihrer Auswahl: In Gewerbegebieten ist das regelmäßige Parken in der Regel zulässig, weil diese Gebiete nicht in erster Linie dem Wohnen dienen und schwere Fahrzeuge dort eher üblich sind. Außerdem ist es in reinen Wohngebieten nur dann erlaubt, wenn es sich um entsprechend gekennzeichnete Parkplätze handelt; dann hat die Straßenverkehrsbehörde erkennbar vorgesehen, dass dort auch solche Fahrzeuge stehen dürfen.
Nicht zulässig wäre dagegen das regelmäßige Parken in Sondergebieten, die der Erholung dienen, auch wenn die Straße breit ist. In Erholungsbereichen soll gerade Ruhe herrschen; „ausreichend breit“ ersetzt keine ausdrückliche Erlaubnis.
Merksatz: Über 2 t Anhänger innerorts nachts sowie sonn- und feiertags nur im Gewerbegebiet oder dort, wo es ausdrücklich durch Beschilderung als Parkplatz erlaubt ist.
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