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Wo dürfen Sie innerorts Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen regelmäßig parken?
In Kur- und Klinikgebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen
In Industriegebieten
In reinen Wohngebieten auf ausreichend breiten Straßen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ihre Auswahl ist korrekt. Innerhalb von Städten dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen zwischen 22:00 und 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in Kur- und Klinikgebieten nur auf speziell ausgewiesenen Parkplätzen sowie in Industriegebieten regelmäßig abgestellt werden. In reinen Wohngebieten ist das regelmäßige Parken solcher Fahrzeuge zu diesen Zeiten grundsätzlich nicht erlaubt, um die Nachtruhe und das Wohnumfeld zu schützen. Merken Sie sich: Erlaubt ist das Parken nur, wo es ausdrücklich gestattet ist und Anwohner nicht gestört werden.
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