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Welche Beleuchtungseinrichtung müssen Sie bei einer Fahrt in Dunkelheit an Ihrem Kraftfahrzeug grundsätzlich einschalten?
Das Abblendlicht
Nur das Standlicht
Das Fernlicht
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Bei Dunkelheit muss am Kraftfahrzeug grundsätzlich das Abblendlicht eingeschaltet werden, damit das Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar ist und Sie selbst die Fahrbahn ausreichend erkennen können. Das Standlicht allein reicht nicht aus, weil es nur zur Absicherung eines parkenden Fahrzeugs dient und nicht zum Fahren geeignet ist. Das Fernlicht darf nur verwendet werden, wenn Sie niemanden blenden. Daher ist das Abblendlicht die korrekte und verpflichtende Beleuchtung für Fahrten in der Dunkelheit.
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