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Welche Fahrzeuge müssen bei Dämmerung oder Dunkelheit immer mit eigener Lichtquelle oder durch Parkwarntafeln kenntlich gemacht werden, wenn sie innerorts auf der Fahrbahn abgestellt werden?
Lkws und Wohnmobile über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Anhänger
Pkws
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Vorschrift zur Kennzeichnung von Fahrzeugen bei Dämmerung oder Dunkelheit zielt darauf ab, die Sichtbarkeit und Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Laut der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen insbesondere größere und schwerere Fahrzeuge, die auf der Fahrbahn abgestellt sind, mit einer eigenen Lichtquelle oder durch Parkwarntafeln kenntlich gemacht werden. Dies betrifft Lkws und Wohnmobile über 3,5 t sowie Anhänger, die für andere Verkehrsteilnehmer potenziell gefährlich sein können, wenn sie nicht sichtbar sind.
PKWs hingegen müssen nicht immer mit einer eigenen Lichtquelle oder Warntafel gekennzeichnet werden, da sie in der Regel kleiner und besser erkennbar sind. Diese Regelung dient dazu, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Es ist wichtig, alle relevanten Fahrzeugkategorien zu berücksichtigen, um der Vorschrift vollständig zu entsprechen.
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