Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Welche Fahrzeuge müssen bei Dämmerung oder Dunkelheit immer mit eigener Lichtquelle oder durch Parkwarntafeln kenntlich gemacht werden, wenn sie innerorts auf der Fahrbahn abgestellt werden?
Lkws und Wohnmobile über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Anhänger
Pkws
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Bei Dunkelheit oder Dämmerung müssen bestimmte abgestellte Fahrzeuge gut sichtbar sein, um Unfälle zu vermeiden. Laut deutscher Straßenverkehrsordnung müssen Lkws und Wohnmobile über 3,5 Tonnen sowie Anhänger auf der Fahrbahn immer mit eigener Lichtquelle oder Parkwarntafeln gekennzeichnet werden. Dadurch werden sie für andere Verkehrsteilnehmer besser erkennbar. Pkws sind davon nicht betroffen, da sie in der Regel kleiner und leichter sind und andere Regeln für das Abstellen gelten. Diese Kennzeichnungspflicht gilt besonders innerorts, da hier mehr Verkehr herrscht und Sichtbarkeit wichtiger ist.
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