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Auf Autobahnen muss für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen des gewerblichen Güterkraftverkehrs eine Mautgebühr entrichtet werden. Ab welcher technisch zulässigen Gesamtmasse gilt dies?
Antwort: Ab einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Auswahl ist richtig: Die Lkw-Maut auf Autobahnen betrifft im gewerblichen Güterkraftverkehr Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Entscheidend ist dabei nicht, was das Fahrzeug gerade tatsächlich wiegt, sondern die technisch zulässige Gesamtmasse, also der im Fahrzeugschein angegebene zulässige Maximalwert.
Für ähnliche Fragen ist die wichtigste Merkhilfe: Mautpflicht richtet sich nach Einsatz (gewerblicher Gütertransport) und nach der technisch zulässigen Gesamtmasse. Sobald diese Grenze überschritten ist, fällt die Maut grundsätzlich an, unabhängig davon, ob das Fahrzeug leer oder nur teilweise beladen ist. Außerdem zählt auch eine Kombination, also z.B. Lkw mit Anhänger, wenn die Kombination über der Grenze liegt.
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