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Wie dürfen auf landwirtschaftlich eingesetzten Anhängern Personen mitgenommen werden?
Sitzend auf geeigneten Sitzgelegenheiten
Stehend, wenn es zur Begleitung der Ladung nötig ist
Stehend auf leeren Anhängern
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Personen dürfen auf landwirtschaftlich eingesetzten Anhängern nur unter bestimmten Bedingungen mitgenommen werden. Erstens ist das Mitfahren erlaubt, wenn die Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten sitzen, damit sie sicher untergebracht sind. Zweitens dürfen sie stehend mitfahren, aber nur dann, wenn es notwendig ist, um die Ladung zu begleiten oder zu sichern. Das Mitfahren stehend auf leeren Anhängern ist hingegen nicht erlaubt, weil dabei ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Diese Regelung dient der Sicherheit der Mitfahrer und sorgt dafür, dass sie bestmöglich vor Verletzungen geschützt werden.
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