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In welchen Fällen dürfen Sie einen Radfahrer mitziehen?

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- in keinem Fall

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- wenn ich höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahre

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- wenn ich mich auf wenig befahrenen Straßen befinde

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Das Mitziehen von Radfahrern ist nach der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten, unabhängig von der Geschwindigkeit oder der Verkehrslage. Es besteht dabei eine hohe Unfallgefahr sowohl für den Radfahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmer. Deshalb ist Antwort 1 „in keinem Fall“ richtig. In keinem Fall darf ein Radfahrer mitgezogen werden – weder auf wenig befahrenen Straßen noch bei Schrittgeschwindigkeit. Dies schützt die Sicherheit im Straßenverkehr.

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