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Wann gilt das Fahrverbot der Ferienreiseverordnung?
Antwort: An allen Samstagen im Juli und August von 7 Uhr bis 20 Uhr
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Ferienreiseverordnung gilt während der Sommerferienzeit, um den Ferienreiseverkehr zu entlasten. Das Fahrverbot betrifft Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger und gilt ausschließlich an allen Samstagen im Juli und August von 7 Uhr bis 20 Uhr. In diesem Zeitraum dürfen betroffene Lkw bestimmte Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte nicht befahren. So sollen starke Staus und Verkehrsbehinderungen auf den Hauptreiserouten reduziert werden. In der Praxis ist es wichtig, diese zeitlichen und saisonalen Einschränkungen genau zu beachten, da Verstöße zu Bußgeldern führen können.
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