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Sie fahren einen Lkw mit 18 t zulässiger Gesamtmasse. Auf welche Zeit erstreckt sich das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern?
Antwort: Von 0 Uhr bis 22 Uhr
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Das Fahrverbot für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen an Sonn- und Feiertagen gilt in Deutschland von 0 Uhr bis 22 Uhr. Dieses Verbot dient dazu, den Verkehr an ruhigen Tagen zu entlasten und die Lärmbelastung in Wohngebieten zu reduzieren. Dabei betrifft es die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern. Das heißt, Lkw dürfen an Sonn- und Feiertagen während dieses Zeitraums nicht für den gewerblichen Gütertransport eingesetzt werden, um Ruhezeiten zu gewährleisten. Dadurch wird der Straßenverkehr insgesamt sicherer und umweltfreundlicher. Nach 22 Uhr bis 24 Uhr ist die Fahrt erlaubt, ebenso wie vor 0 Uhr am Sonntag.
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