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Sie möchten geschäftsmäßig oder entgeltlich Güter befördern. Für welches Kraftfahrzeug oder welche Fahrzeugkombination gilt die Ferienreiseverordnung?

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- einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t

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- einem Anhänger

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- einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Die Ferienreiseverordnung gilt für Güterbeförderung mit einem Kraftfahrzeug oder einer Fahrzeugkombination, wenn das Fahrzeug eine zulässige Gesamtmasse über 7,5 Tonnen hat oder wenn ein Anhänger verwendet wird. Das Ziel dieser Verordnung ist es, während der Ferienzeit den Reiseverkehr zu entlasten und schwere LKW-Transporte zeitlich einzuschränken. Fahrzeuge bis einschließlich 7,5 Tonnen fallen nicht unter diese Regel. Ihre Auswahl ist korrekt: Die Verordnung betrifft also Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen und solche mit Anhänger.

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