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Sie haben Ihren zugelassenen Wohnanhänger während des Winterhalbjahres auf einem Campingplatz abgestellt. Was gilt hinsichtlich der Hauptuntersuchung?
Der auf der Prüfplakette angegebene Termin ist einzuhalten
Der auf der Prüfplakette angegebene Termin verschiebt sich um die Standzeit
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen. Für zulassene Wohnanhänger gilt, dass der auf der Prüfplakette angegebene Termin unbedingt eingehalten werden muss. Auch wenn der Wohnanhänger auf einem Campingplatz abgestellt ist, hat dies keinen Einfluss auf den Termin der Hauptuntersuchung. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die HU regelmäßig durchgeführt werden muss, um sicherzustellen, dass der Wohnanhänger den Sicherheitsstandards entspricht.
Es ist wichtig, diese Frist genau einzuhalten, da eine verpasste Hauptuntersuchung zu Bußgeldern oder einem Verlust der Zulassung führen kann. Das Verschieben des Termins aufgrund der Standzeit ist nicht zulässig, daher ist die Beachtung des ursprünglichen Termins unerlässlich.
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