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Das Versicherungskennzeichen Ihres Zweirades ist nicht mehr gültig. Welche Folgen hat es, wenn Sie damit weiterhin fahren?

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Ich muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe rechnen

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Ich muss ggf. für entstehende Unfallschäden selbst aufkommen

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Ich darf nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Ihre Antwort ist korrekt. Wenn das Versicherungskennzeichen Ihres Zweirads abgelaufen ist und Sie trotzdem weiterfahren, sind Sie nicht mehr haftpflichtversichert. Das ist in Deutschland strafbar und kann mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden. Kommt es zu einem Unfall, müssen Sie für entstandene Schäden selbst zahlen, weil kein Versicherungsschutz mehr besteht. Die Geschwindigkeit spielt dabei keine Rolle: Auch bei Schrittgeschwindigkeit wäre das Fahren ohne gültiges Kennzeichen verboten. Deshalb sind die Antworten 1 und 2 richtig. In Zukunft sollten Sie vor Fahrantritt immer auf ein gültiges Versicherungskennzeichen achten.

Erfahren Sie mehr, indem Sie die App herunterladen

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