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Welche land- oder forstwirtschaftlich genutzten Anhänger müssen kein eigenes Kennzeichen führen?
- die hinten ein Geschwindigkeitsschild „25“ führen
- mit denen landwirtschaftliche Güter befördert werden
- die schneller als 25 km/h fahren dürfen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Richtig ist Antwort 1: Anhänger, die hinten ein Geschwindigkeitsschild „25“ führen, müssen kein eigenes Kennzeichen haben. Das betrifft land- oder forstwirtschaftlich genutzte Anhänger, die maximal 25 km/h fahren dürfen. Voraussetzung ist das Schild „25“ an der Rückseite. Anhänger, die schneller fahren dürfen oder bei denen lediglich landwirtschaftliche Güter befördert werden, benötigen ein eigenes Kennzeichen. Merke dir: Bei land- und forstwirtschaftlicher Nutzung gilt die Kennzeichenbefreiung nur bei maximal 25 km/h und angebrachtem Geschwindigkeitsschild.
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