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Wann müssen Sie spätestens ein neues Versicherungskennzeichen an Ihrem Zweirad anbringen, um übergangslos weiterfahren zu dürfen?

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- 1. März

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- 1. Januar

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- 1. Juni

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Das Versicherungskennzeichen für Zweiräder gilt jeweils für ein Kalenderjahr und ist immer vom 1. März bis zum Ende des darauffolgenden Jahres gültig. Um ohne Unterbrechung versichert zu sein und somit übergangslos weiterfahren zu dürfen, muss das neue Kennzeichen spätestens am 1. März angebracht werden. Wenn man es später anbringt, ist man in der Zeit dazwischen nicht versichert, was rechtliche Konsequenzen haben kann. Deshalb gilt der 1. März als Stichtag für den Wechsel des Versicherungskennzeichens.

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