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Die Gültigkeit des Versicherungskennzeichens Ihres Zweirads ist abgelaufen. Welche Folge hat dies für dessen Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr?

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- nicht mehr fahren

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- auf einem Gehweg schieben

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- auf einem Parkplatz parken

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Ihr Ergebnis ist korrekt, da Sie beide richtigen Antworten ausgewählt haben. Wenn das Versicherungskennzeichen eines Zweirads abgelaufen ist, darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr gefahren werden, weil der erforderliche Versicherungsschutz fehlt. Es ist aber erlaubt, das Zweirad auf Gehwegen zu schieben, da das Schieben rechtlich nicht als "Fahren" gilt. Das Parken auf öffentlichen Parkplätzen ist nicht zulässig, weil das Fahrzeug dafür ein gültiges Versicherungskennzeichen benötigt. Das Mitführen eines gültigen Versicherungsschutzes ist Pflicht, sonst drohen Bußgelder und weitere Konsequenzen. Merken Sie: Ohne gültiges Versicherungskennzeichen darf nur geschoben, aber nicht gefahren oder geparkt werden.

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