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Was ist beim Rückwärtsfahren mit einer Fahrzeugkombination richtig, wenn die Sicht nach hinten beeinträchtigt ist?
Wenn die Sichtverbindung zur einweisenden Person abreißt, muss angehalten werden
Nur beim Einfahren in eine Vorfahrtstraße ist Einweisung erforderlich
Auf einem Betriebsgelände kann auf Einweisung verzichtet werden
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Beim Rückwärtsfahren mit einer Fahrzeugkombination (z. B. Pkw mit Anhänger oder Lkw mit Anhänger) ist die Sicht nach hinten oft stark eingeschränkt. Dann gilt als Grundregel: Du darfst nur so rückwärtsfahren, dass du jederzeit sicher sein kannst, niemanden zu gefährden. Reicht die eigene Sicht nicht aus, musst du dir helfen lassen, also einweisen lassen.
Antwort 1 ist richtig, weil die Einweisung nur funktioniert, solange du die einweisende Person ständig sehen und ihre Zeichen eindeutig erkennen kannst. Sobald diese Sichtverbindung abreißt, weißt du nicht mehr, ob der Weg frei ist oder ob sich jemand oder etwas hinter dem Fahrzeug befindet. Dann musst du sofort anhalten und erst weiterfahren, wenn du wieder klare Verständigung und Sichtkontakt hast (oder du dir anders sichere Sicht verschaffst, z. B. durch erneutes Positionieren der einweisenden Person).
Wichtig für ähnliche Fragen: Einweisung ist nicht nur in besonderen Situationen wie „Vorfahrtstraße“, sondern immer dann nötig, wenn du den rückwärtigen Verkehrsraum nicht zuverlässig überblicken kannst. Und auch auf Betriebsgeländen gilt der Sicherheitsgrundsatz genauso: Dort können ebenfalls Personen, Stapler, Fahrzeuge oder Hindernisse auftauchen. Wenn die Sicht eingeschränkt ist, ist Einweisenlassen bzw. sicheres Absichern auch dort erforderlich.
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