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Wie lang muss die tägliche Ruhezeit (ohne Verkürzung) mindestens sein, wenn Sie allein fahren?
11 Stunden
10 Stunden
9 Stunden
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die tägliche Ruhezeit für Berufskraftfahrer im Alleinfahrbetrieb muss ohne Verkürzung mindestens 11 Stunden betragen. Diese Regel ist in der Fahrpersonalverordnung sowie in der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 festgelegt. Sie dient dazu, die Sicherheit zu erhöhen und Übermüdung am Steuer zu vermeiden. Verkürzungen auf 9 oder 10 Stunden sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, die in der Frage aber nicht gefordert sind. Merke dir: Im normalen Fall immer mindestens 11 Stunden durchgehende Ruhezeit einplanen, wenn du allein fährst.
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