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Wie viele Stunden beträgt die zulässige Tageslenkzeit?
9 Stunden, zweimal pro Woche auch 10 Stunden
Jeden Tag 9 Stunden, dreimal pro Woche auch 10 Stunden
Jeden Tag 10 Stunden
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die zulässige Tageslenkzeit für Berufskraftfahrer beträgt grundsätzlich 9 Stunden. Allerdings darf sie an maximal zwei Tagen pro Woche auf 10 Stunden ausgeweitet werden. Dies ist in den Lenk- und Ruhezeiten der Fahrpersonalverordnung geregelt. Daher ist die Angabe „9 Stunden, zweimal pro Woche auch 10 Stunden“ korrekt. Die anderen Optionen sind falsch, da die Lenkzeit nicht jeden Tag auf 10 Stunden verlängert werden darf und die Ausnahme nur maximal zweimal pro Woche gilt. So können Verstöße gegen die gesetzlichen Lenkzeiten und damit Übermüdung und Gefahr im Straßenverkehr vermieden werden.
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