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Wie lang muss beim Einsatz im Gelegenheitsverkehr die tägliche Ruhezeit (ohne Verkürzung) mindestens sein, wenn Sie allein fahren?
11 Stunden
10 Stunden
9 Stunden
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die tägliche Ruhezeit für Fahrer im Gelegenheitsverkehr, wenn sie alleine unterwegs sind, beträgt ohne Verkürzung mindestens 11 Stunden. Das ist in der EU-Fahrpersonalverordnung festgelegt. Diese Ruhezeit ist wichtig, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und Übermüdung zu vermeiden. Verkürzungen sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, aber ohne solche Ausnahmen gilt immer die volle Mindestdauer von 11 Stunden. Sie haben also richtig gewählt.
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