Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Sie fahren einen Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t im gewerblichen Güterkraftverkehr. Welcher Zeitraum gilt für Sie als Fahrtunterbrechung?
- der vorgeschriebenen Ruhepause
- als Beifahrer
- des Be- und Entladens
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Die korrekte Kombination umfasst die vorgeschriebene Ruhepause und die Zeit als Beifahrer, da diese Faktoren anzuerkennen sind, wenn es um die Fahrtunterbrechungen im gewerblichen Güterkraftverkehr geht. Laut der EU-Verordnung 561/2006 müssen Fahrer von Lkw mit über 3,5 t bei gewerblichen Transporten regelmäßige Pausen einlegen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Übermüdung zu vermeiden.
Die Beifahrerzeit zählt ebenfalls, weil das Mitfahren und die damit verbundene Entlastung der Fahrverantwortung ebenfalls als eine Art der Unterbrechung gelten. Das Be- und Entladen hingegen ist nicht als Fahrtunterbrechung im Sinne der gesetzlichen Regelungen zu betrachten. Deshalb ist es wichtig, alle relevanten Optionen bei solchen Fragen zu berücksichtigen, um ein umfassendes Verständnis der Verkehrsregeln zu haben.
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