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Sie fahren ein Fahrzeug im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr. Bis wann müssen Sie eine verkürzte wöchentliche Ruhezeit spätestens ausgeglichen haben?

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- dritten folgenden Woche

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- vierten folgenden Woche

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- zweiten folgenden Woche

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr gilt laut EU-Sozialvorschriften: Eine verkürzte wöchentliche Ruhezeit muss spätestens bis zum Ende der dritten auf die Verkürzung folgenden Woche mit einer entsprechenden längeren Ruhezeit ausgeglichen werden. Das bedeutet, wenn die wöchentliche Ruhezeit verkürzt wurde, muss dieser Ausgleich nicht sofort, aber spätestens innerhalb der nächsten drei Wochen erfolgen. So sollen Übermüdung und Sicherheitsrisiken im Straßenverkehr vermieden werden. Antwort 1 ist also richtig.

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